Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Stand: 21. August 2026 · Entwurf · Anwaltliche Endabnahme ausstehend
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website innerworldpicture.com und die zugehörige Inner World Picture Web-App. Verantwortlich ist Christoph Perkles, Salzburg (siehe Impressum).
Rechtsgrundlage ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) sowie — soweit anwendbar — das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG, BGBl. I Nr. 59/2019). Maßgeblicher technischer Standard ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
2. Konformitätsstatus
Teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA. Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese Lücken zu schließen.
3. Nicht-barrierefreie Inhalte
3.1 Bekannte Einschränkungen
- Farbkontraste: Einzelne UI-Elemente in der Akzentfarbe Mint auf hellem Hintergrund erreichen aktuell den Mindestkontrast 4.5:1 nicht durchgängig. Wir prüfen Anpassungen, ohne die Markenführung zu verlieren.
- Manifestation-Audio: Die mit Text-to-Speech erzeugte Audio-Manifestation wird derzeit ohne synchrone Untertitel angeboten. Der vollständige Text steht jedoch direkt unter dem Audio-Player und kann als Lesefassung gleichwertig genutzt werden.
- Animationen und Bewegung: An wenigen Stellen finden sich subtile Bewegungen (Reveal-Animationen, Hover-Effekte). Sie respektieren die Browser-Einstellung
prefers-reduced-motionnoch nicht durchgängig. - Screenreader-Beschriftungen: Einzelne ikonografische Buttons (z. B. „Schließen"-Symbole, Cookie-Banner, Marquee) haben bereits
aria-label-Beschriftungen, eine vollständige systematische Prüfung steht noch aus. - Form-Validierung: Fehlermeldungen bei Signup und Onboarding werden visuell hervorgehoben, sind aber für Screenreader noch nicht über
aria-describedbymit dem jeweiligen Feld verknüpft.
3.2 Unverhältnismäßige Belastung
Aktuell berufen wir uns auf keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung im Sinne von § 8 BaFG. Sollte sich das ändern, wird die Begründung hier dokumentiert.
3.3 Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich fallen
- Nutzergenerierte Inhalte (deine eigenen Eingaben in den IWP-Feldern und Daily-Einträgen) gehören dir und werden so dargestellt, wie du sie verfasst.
- Eingebettete Inhalte Dritter — etwa Stripe-Checkout — folgen den Barrierefreiheits-Standards des jeweiligen Anbieters.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch das Entwicklungs-Team. Eine erste externe Auditierung gegen WCAG 2.1 AA ist in Vorbereitung; ihre Ergebnisse werden in einer überarbeiteten Fassung dieser Erklärung veröffentlicht. Geplante regelmäßige Überprüfung: jährlich sowie nach wesentlichen Releases.
5. Feedback und Kontakt
Wenn dir Barrieren auffallen oder du Inhalte in einer anderen Form benötigst, melde dich bitte:
Christoph Perkles (Einzelunternehmer)
Grillparzerstraße 4
5020 Salzburg, Österreich
E-Mail: hello@innerworldpicture.com
Wir bemühen uns um eine Antwort binnen 14 Tagen und um Behebung der gemeldeten Barriere binnen längstens sechs Wochen. Bitte beschreibe Seite, Funktion, verwendetes Hilfsmittel (z. B. Screenreader, Tastatursteuerung) und die konkrete Schwierigkeit so genau wie möglich.
6. Durchsetzungsverfahren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bleibt eine Barriere unbeseitigt, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Sozialministeriumservice — Schlichtungsstelle
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Österreich
Telefon: 05 99 88
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
Web: sozialministeriumservice.at
Das Schlichtungsverfahren nach § 13 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist für dich kostenlos. Bleibt die Schlichtung erfolglos, steht dir der Zivilrechtsweg offen.
7. Unsere nächsten Schritte
- Externer WCAG-2.1-AA-Audit der gesamten App (geplant 2026 Q3).
- Vollständige Umsetzung von
prefers-reduced-motionfür alle Bewegungs-Komponenten. - Kontrast-Refinement der Mint-Akzentflächen, wo notwendig.
- Screenreader-Walk-through der Onboarding-Strecke, der Reflect-Chat-UI und der Einstellungen.
- Tastatur-only-Test aller interaktiven Elemente und Modale.
Diese Erklärung wird laufend aktualisiert. Hinweise und konkrete Verbesserungsvorschläge nehmen wir jederzeit gerne entgegen.